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Pressemitteilung

Europawahl: ÖDP-Klage gegen 3-Prozent-Hürde erfolgreich

ÖDP-Kreistagskandidaten Willi Reinbold und Christoph Daum: "Es gibt keine verlorene Stimme"

Das Argument der verlorenen Stimme trägt nicht mehr. Deshalb wird die ÖDP jetzt in das Europäische Parlament einziehen,"  freuen sich Willi Reinbold und Christoph Daum, ÖDP-Kreistagskandidaten, anlässlich der  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.14, die 3-Prozent-Sperrklausel zur Europawahl zu kippen. Hätte dies bereits bei der letzten EU-Wahl gegolten, wäre die ÖDP bereits im EU-Parlament vertreten.

Bei den Kommunalwahlen gilt schon heute keine Sperrklausel, deshalb ist die ÖDP im Eichstätter Kreistag seit 1996 vertreten und hofft auf weitere Sitze bei der Kommunalwahl am 16. März. "Jetzt werden endlich alle Stimmen gezählt und kommen den Parteien zugute, die die Wähler auch wirklich favorisiert haben," folgern Reinbold und Daum.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle argumentierte unter anderem, dass die Stimme jedes Wählers die gleiche Erfolgschance haben müsse.

Die ÖDP hatte zusammen mit den Freien Wählern gegen die erst im Sommer vergangenen Jahres von Bundestag und Bundesrat beschlossene 3-Prozent-Klausel bei der Europawahl geklagt. Juristischer Beistand war der bekannte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim.

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