Pressemitteilung
Veranstaltungsbericht vom Vortrag "Rettet die Bienen" in Eichstätt
Großen Anklang fand der Vortrag: „Letzte Chance Volksbegehren – Rettet die Bienen“ von Thomas Prudlo (ÖDP) in Eichstätt. Neben Ursachen und Folgen des Artensterbens und den Zielen des Volksbegehrens erläuterte der Referent, wie der neue Gesetzestext auch für die Bauern große Chancen bringt. Für die 2. Stufe des Volksbegehrens müssen sich 10% der Bevölkerung zwischen dem 31.01. und dem 13.02. im Rathhaus eintragen. Außerdem würden Rathauslotsen und Spenden dringend benötigt.
Zum Vortrag „Letzte Chance Volksbegehren – Rettet die Bienen“ hatte der Eichstätter Aktionskreis „Artenvielfalt - Rettet die Bienen“ ins Wirtshaus zum Gutmann eingeladen. Im vollbesetzten Saal begrüßte Aktionskreissprecher Karl Beck aus Pfünz die Anwesenden. Karl Beck ist Mitglied in fast allen Verbänden des Trägervereins, außer bei den Grünen: Er war 17 Jahre Vorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP); ist Mitglied des Bund Naturschutz und des Landesbund für Vogelschutz, sowie Imker. Bayernweit unterstützen mehr als 170 Organisationen das Bündnis.
„Es ist Zeit zu handeln, denn das Artensterben hat auch in Bayern dramatische Ausmaße angenommen“, mahnte zu Beginn Thomas Prudlo (ÖDP), Dipl. Betriebswirt und Politologe, Mitinitiator und Koordinator des Volksbegehrens aus München. „Jeder wahlberechtigte Bürger hat jetzt die Chance, mit seiner Unterschrift endlich für ein höchst wirksames Naturschutzgesetz mit Signalwirkung einzutreten.“ Feldhamster, Feldlerchen, Wildbienen, Kleiner Fuchs und Wiesensalbei – diese Arten und noch viele tausend mehr sind in Bayern vom Aussterben bedroht, und zwar massiv. Der Politologe machte deutlich, dass dieser Schwund sehr bald auch ökonomisch katastrophale Folgen haben werde: „Allein bei der Bestäubungsarbeit, die Insekten für uns erledigen, sprechen wir von Beträgen im dreistelligen Milliardenbereich weltweit!“
Der Gesetzesentwurf setze an den Wurzeln des Artensterbens an, so Prudlo. Es sei unter anderem eine bayernweite Vernetzung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen vorgesehen. „Denn durch die derzeitige Verinselung der Biotope können sich die Populationen nicht mehr genetisch austauschen und sterben aus!“, erklärte der Referent. Daher reiche es auch nicht, den eigenen Garten zur Blühwiese zu machen. Zur Vernetzung trägt auch der rechtlich bindende Schutz der Uferzonen von Bächen und Wassergräben in der Landwirtschaft bei. Hier fordern die Initiatoren, dass in einem Abstand von fünf Metern weder Gülle noch Pestizide ausgebracht werden dürfen. Zudem sollen Hecken, Alleen, offene Gräben und andere Rückzugsgebiete für bedrohte Tierarten besser geschützt werden. Zukunftsweisend sei der Ausbau der ökologischen Landwirtschaft auf 30% bis zum Jahr 2030. Dass dieses Ziel sehr wohl realistisch sei, zeige sich auch daran, dass die CSU selbst in ihrem Programm eine Verdoppelung des Ökolandbaus fixiert habe. Durch verbindliche Zeitvorgaben mache das neue Gesetz aber „Nägel mit Köpfen“.
Der Gesetzesentwurf zeichne sich vor allem dadurch aus, dass er den Landwirten eine interessante wirtschaftliche Perspektive biete, erläuterte Prudlo, selbst Bauernsohn: 10% der Landesfläche müssen zukünftig zu Blühwiesen werden. Außerdem werden Flächen für den Biotopverbund benötigt. Damit die Bayerische Staatsregierung dieses Ziel erreichen kann, wird sie den Landwirten ein wirtschaftlich lukratives und langfristiges Angebot machen müssen. Am Geld werde es dabei nicht scheitern. Um diesen Wandel zu ermöglichen, diene Österreich als Vorbild: Gute Förderprogramme kombiniert mit einem massiven Ausbau des Nachfragemarktes führten dazu, dass bereits 27% der landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet werden. Durch die Umstellung aller Kantinen bei Behörden, Schulen, Universitäten und Krankenhäusern auf Ökoprodukte wurden neue Absatzmärkte geschaffen. Hier habe Bayern einen enormen Nachholbedarf.Die Zukunft der Landwirtschaft sei nicht der aussichtslose Wettbewerb mit Russland oder Amerika, sondern eine kleinteilige, regionale und ökologische Bewirtschaftung, die sich die Bevölkerung wünsche und auch mit fairen Preisen honorieren werde. Die Neuausrichtung der Landwirtschaftspolitik sei längst überfällig. Damit es so weit kommt, müssen 1 Mio. bayerischer Wähler in der Zeit vom 31. 1. und 13. 02. mit Personalausweis im Rathaus unterschreiben. Die erweiterten Öffnungszeiten (Samstag und abends) finden sich im Internet unter „rathausfinder.volksbegehren-artenvielfalt.de“. Wer in diesem Zeitraum nicht in der Heimat weile (z. B. Studenten), kann bei der Heimatgemeinde schriftlich einen Eintragungsschein beantragen. Damit kann man in jedem Rathhaus in Bayern unterschreiben. Prudlo ermutigte die Zuhörer sich mit zwei Stunden Zeit als Rathausheld zu engagieren (Anmeldung: volksbegehren-artenvielfalt.de). Außerdem seien dringend Spenden erforderlich: Allein im Landkreis Eichstätt belaufen sich die Kosten auf mind. 8 000 €, die vom Trägerverein nicht allein gestemmt werden können. „Der Einsatz lohnt sich“, so Prudlo. „Das neue Gesetz ist besonders geschützt und kann nur über einen neuen Volksentscheid geändert werden!“ Bereits sechs Volksbegehren seien in Bayern erfolgreich gewesen, z.B. Nichtraucherschutz, Abschaffung vom Senat und den Studiengebühren. Beim Nichtraucherschutzgesetz habe sich gezeigt, dass viele Bedenken an der Umsetzbarkeit unnötig waren. Die Bürger hätten dieses direktdemokratische Instrument in Bayern zu einem Erfolgsmodell gemacht. Karl Beck zeigte sich optimistisch, dass der Landkreis Eichstätt 20% erreichen können! Im Anschluss folgte eine rege Diskussion.